Als drittes Geschlecht werden Personen bezeichnet oder bezeichnen sich Personen selber, die sich nicht in das binäre Geschlechtssystem „männlich“ und „weiblich“ einordnen lassen (wollen).
Das „dritte Geschlecht“ gilt mittlerweile als Variante der nichtbinären Geschlechtsidentitäten. Die Begrifflichkeiten sind nicht deckungsgleich, da „nichtbinär“ unter anderem auch Personen beinhaltet, welche die Zuschreibung eines Geschlechts und damit die Bezeichnung „drittes Geschlecht“ für sich ablehnen.
In einigen Gesellschaften gibt es neben „Mann“ und „Frau“ andere Bezeichnungen für spezielle Gruppen von Personen, die von dieser Einteilung abweichen, teils im biologischen Sinne als intergeschlechtlich, teils als eigene Geschlechtsidentität.
Personen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ bilden seit Ende 2018 im deutschen Recht – neben denjenigen, deren Geschlecht personenstandsrechtlich offengelassen wurde (eingeführt Ende 2013) – eine eigene Geschlechtsoption, die gesetzlich so umschrieben wird, dass diese Personen „weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet“ sind. Diversgeschlechtliche Menschen können ein „X“ als Geschlechtsangabe im Reisepass erhalten.