Eingetragene Partnerschaft

Eine Eingetragene Partnerschaft (engl. civil union) ist ein Rechtsinstitut für Paare. Sie begründet in einigen Staaten einen eigenen Personenstand und stellt damit ein eigenes Rechtsinstitut neben der (traditionell verschiedengeschlechtlichen) Ehe dar.

In vielen Ländern, in denen die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet wurde, ging der Eheöffnung die Einführung von eingetragenen Partnerschaften voraus. Je nach Region oder Land, in dem Paare eingetragene Partnerschaften begründen können, sind diese im Vergleich zur Ehe entweder anders oder völlig identisch ausgestaltet.

Dänemark, Island, Norwegen, Schweden und Deutschland haben gleichzeitig mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaftsgesetze dahingehend geändert, dass die Partnerschaftsregister für Neueintragungen geschlossen sind. Bestehende eingetragene Partnerschaften werden jedoch weiterhin als solche anerkannt und können auf Wunsch in eine Ehe umgewandelt werden.